Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.Veranstalter
Reno Müller Veranstaltungen GmbH & Co. KGBismarckplatz 1447799 KrefeldTelefon: 02151-594535E-Mail: info@soulmarket.de
2.Anmeldung
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt durch Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenenStandanmeldung. Eventuelle Mitausstellende sind hierbei anzugeben.
3.Zulassung
Nach erfolgter Standanmeldung entscheidet der Veranstalter über die Zulassung. Waren, Dienstleistungenund Mitausstellende gelten nur als zugelassen, wenn diese vollständig im Bewerbungsformular vermerkt sind.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Teilnehmendenfeld grundsätzlich einzuschränken bzw. einzelnen Ausstellenden die Teilnahme zu verweigern.
4.Vertragsauflösung
Eine Aufhebung des Standmietvertrages durch Ausstellende führt zu folgenden Kosten:
•Rücktritt bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Standgebühr undMietartikel
•Rücktritt bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Standgebühr undMietartikel
•Rücktritt bei weniger als zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbartenStandgebühr und Mietartikel
5.Konkurrenzausschluss
Konkurrenzlosigkeit darf nicht erwartet werden. Eine Begrenzung der Anzahl direkter Mitbewerbender erfolgtnur, wenn dies dem Erfolg der Veranstaltung dient. Der Veranstalter bemüht sich, durch die entsprechendeAuswahl der Ausstellenden den Erfolg aller Teilnehmenden zu sichern.
6.Standänderung
Ohne Genehmigung des Veranstalters dürfen Ausstellende ihren Stand weder tauschen, teilen, verlegen nochDritten überlassen. Eine Änderung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen über die Angaben imBewerbungsformular hinaus bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
7.Höhere Gewalt / Besondere Veränderungen
Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer von ihm nicht zuvertretender Gründe gezwungen, die Veranstaltung abzusagen, zu verlegen oder durch Änderung desBeginns bzw. Endes zu verkürzen, so erwachsen dem Veranstalter und den Ausstellenden hieraus keinegegenseitigen Schadenersatzansprüche.
Muss die Absage im Zeitraum von 60 Kalendertagen bis 30 Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, beträgt der Kostenbeitrag der Ausstellenden 25 % der vereinbarten Standgebühr und Mietartikel.
Bei Absage im Zeitraum von 29 Kalendertagen bis zum Tag vor Beginn der Veranstaltung beträgt der Kostenbeitrag 50 % der vereinbarten Standgebühr und Mietartikel.
Bei Absage oder Unterbrechung während der Veranstaltungszeit tritt keine Ermäßigung der vereinbarten Standmiete und der Mietartikel ein.
8.Gewährleistung
Reklamationen in Bezug auf die Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich bei Beginn desStandaufbaus mitzuteilen. Spätere Reklamationen führen nicht zu Ersatzansprüchen gegen den Veranstalter.
9.Haftung
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen istdie Haftung ausgeschlossen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren, Ausstellungsstücken, Standeinrichtungen, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen der Ausstellenden haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelung. Dies gilt insbesondere auch für witterungsbedingte Schäden, Sturm-, Brand-, Wasser-, Hagel- und Astbruchschäden sowie Schäden durch Dritte.
Ausstellende sind für die sichere Gestaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Standfläche verantwortlich. Insbesondere sind Stolperstellen, lose Bodenbeläge, Kabel, Aufbauten, Dekorationen und sonstige Gefahrenquellen zu vermeiden oder ausreichend zu sichern. Ausstellende stellen den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf von ihnen verursachten Gefahrenquellen innerhalb oder im unmittelbaren Bereich ihrer Standfläche beruhen. Ausstellende haben selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
10.Bewachung
Der Veranstalter sorgt nach eigenem Ermessen für eine allgemeine Nachtbewachung desVeranstaltungsgeländes. Eine Einzelbewachung der Stände, Waren oder sonstigen Gegenstände derAusstellenden erfolgt nicht. Eine Haftung für beschädigte, verlorene oder entwendete Gegenstände wird nurim Rahmen der Haftungsregelung übernommen.
11.Standaufbau und Standabbau
Voraussetzung für den Bezug des Standplatzes ist die vollständige Bezahlung der Standmiete.
Die in den allgemeinen Informationen genannten Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Ein Abbau der Stände vor dem Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet.
12.Anschlüsse
Für die von den Ausstellenden gewünschten Anschlüsse für Strom und Wasser werden pauschale Beträgeberechnet, unabhängig vom Verbrauch.
13.Reinigung
Die Reinigung der Stände und die Mitnahme des Mülls obliegen den Ausstellenden.
Sollte Müll hinterlassen werden, werden die Kosten für die Entsorgung pauschal mit 60,00 € in Rechnung gestellt.
14.Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation,Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit und Bewerbung künftiger Veranstaltungen erstellt und veröffentlichtwerden. Dies kann insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, Printmedien, Presseveröffentlichungenund Werbematerialien des Veranstalters erfolgen.
Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, dies dem Veranstalter oder dem Aufnahme-Team vor Ort mitzuteilen. Bei gezielten Einzelaufnahmen oder Interviews wird, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
15.Werbung
Die Ausgabe von Werbematerial und die Ansprache der Besuchenden durch fachkundiges Standpersonalsind in unmittelbarer Nähe des Standes gestattet.
Das Verteilen von Werbematerial im weiteren Veranstaltungsgelände sowie die Anbringung von Prospekten an Kraftfahrzeugen im Bereich der Besucherparkplätze ist nicht gestattet.
16.Musik, Ton- und Bildwiedergaben / GEMA
Musik-, Ton- und Bildwiedergaben am Stand, insbesondere durch Radio, Streamingdienste, Tonträger, Videosmit Ton oder Live-Musik, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Ausstellende sind für erforderliche Rechte, Genehmigungen, Anmeldungen und Gebühren, insbesondere gegenüber der GEMA, selbst verantwortlich und stellen den Veranstalter von entsprechenden Ansprüchen und Kosten frei.
17.Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Ausstellenden zur Durchführung und Abwicklungdes Vertragsverhältnisses sowie zur Organisation, Bewerbung und Darstellung der Veranstaltung.
Firmenbezogene Angaben wie Unternehmensname, Branche, Website, Social-Media-Auftritt, Standnummer und Warenangebot können in Ausstellerverzeichnissen, Lageplänen, auf der Website, in sozialen Medien und in veranstaltungsbezogenen Veröffentlichungen genannt werden.
Eine Weitergabe personenbezogener Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung vorliegt. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
18.Gerichtsstand
Krefeld ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Gerichtsstand Krefeld wird auch für den Fall vereinbart, dass Ansprüche im Rahmen des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
19.Ansprüche gegen den Veranstalter
Ansprüche gegen den Veranstalter müssen spätestens sieben Tage nach Veranstaltungsende schriftlichvorliegen. Spätere Ansprüche gelten als verwirkt, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriftenentgegenstehen.
20.Schlussbestimmungen
Vorstehende Bedingungen gelten als wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die rechtliche Unwirksamkeitoder Änderung einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.